Polen: Fast 1 Million złoty Bußgeld wird verhängt
Das betroffene Unternehmen Bisnode AB ist ein großer Anbieter für digitale Wirtschaftsinformationen.
Das Unternehmen hat personenbezogene Daten gesammelt, um diese in einer eigenen Datenbank zu erfassen und für kommerzielle Zwecke zu verwenden.
Laut Angaben der UODO befanden sich in der Datenbank 3,59 Mio. Datensätze von Einzelunternehmen und etwa 2,33 Mio. von Personen, die ihre Wirtschaftstätigkeit aufgegeben haben.
Informationspflicht wurde nach Art. 14 DSGVO nicht erfüllt
Das Aktienunternehmen (Stammsitz in Schweden) hat wohl nicht jede von den rund 6 Mio. betroffenen Personen ausreichend über die in Art. 13,14 DSGVO enthaltenden Betroffenenrechte informiert.
Es wurden lediglich diejenigen informiert, dessen E-Mail-Adresse sich in der Datenbank befand.
Bei den restlichen Betroffenen waren nur Anschrift oder Telefonnummern hinterlegt.
Eine Informationsbereitstellung via Telefon oder Post wäre in dem Fall zu aufwendig und kostspielig gewesen, somit verzichtete das Unternehmen auf eine Kontaktaufnahme.
Eine Informationsklausel wurde auf der Unternehmens-Website veröffentlicht.
Laut der polnischen Datenschutzaufsichtsbehörde UODO unzureichend und somit ein klarer Verstoß gegen Art. 14 DSGVO.
Bisnode AB sieht sich zu Unrecht beschuldigt.
Auf der Homepage wurde eine Information für die betroffenen Personen bereitgestellt, so hat jedermann die Möglichkeit über die Betroffenenrechte informiert zu werden.
Zudem stammen die personenbezogenen Daten aus öffentlichen Quellen.
Zu seiner Verteidigung führt das Unternehmen an, dass gemäß Art. 14 Abs. 1 bis 4 DSGVO unterbleibt, wenn und soweit
„die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde; […]“.
Dieses Privileg würde hier eingreifen.
Die Aufsichtsbehörde ließ jedoch dieses Argument nicht gelten.
Bisnode AB hat angekündigt die Datensätze nicht informierter Personen zu löschen und gegen den Bußgeldbescheid gerichtlich vorgehen zu wollen. Die Klage wird derzeit geprüft. Auch den weiteren Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird in Betracht gezogen.
Quelle: https://www.datenschutz-notizen.de/fast-1-million-zloty-polen-verhaengt-erstes-bussgeld-nach-dsgvo-5722384/?fbclid=IwAR2-3HTAxNTxt_cnvU7fLJ-MGlVlmmFle0S3mUY66OdgIDteF_Zrf-vj8QU / https://shopbetreiber-blog.de/2019/04/05/polen-erstes-dsgvo-bussgeld-sorgt-fuer-wirbel/